Behindertengerechte Dreiräder |
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Bei Bedarf von der Krankenkasse zu zahlen
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Gegen die Entscheidung der Barmer GEK, ihr kein
Behindertendreirad mehr zur Verfügung zu stellen, klagte eine
mittlerweile 45 Jahre alte Frau, die seit ihrer Kindheit an einer
Spastik leidet. Ihr bisheriges Dreirad, das die Kasse noch bezahlt
hatte, versagte aus Altersgründen den Dienst. Die Klägerin benötigt
das Rad nicht nur, um ihre Alltagsgeschäfte zu erledigen, sondern
auch aus therapeutischen Gründen. Durch das Radfahren wird ihre
Muskulatur mehrmals täglich gelockert, sodass es bei ihr nicht mehr
zu Krämpfen kommt und dadurch ihre Gehfähigkeit erhalten wird.
Krankengymnastik allein kann diesen Effekt nicht erzielen und steht
auch nicht ständig zur Verfügung.
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| Die Krankenkasse lehnte die Neuanschaffung eines Dreirades mit
der Begründung ab, es sei ein sogenannter Gebrauchsgegenstand des
täglichen Lebens und falle daher nicht in den Leistungsbereich der
Kasse. Das Dreirad sei mit einem Fahrrad zu vergleichen, welches
auch nicht auf Kosten einer Krankenkasse zu haben sei. |
| Das Bundessozialgericht (BSG) stellte in der mündlichen
Verhandlung fest, dass ein behindertengerechtes Dreirad
grundsätzlich von einer Krankenkasse zu zahlen ist, wenn es eine
Behinderung ausgleicht, einer drohenden Behinderung vorbeugt oder
auch für eine Krankenbehandlung notwendig ist (Az:. BSG B 3 KR5/10
R). Die Art der Therapie legt dabei der Arzt fest. Allerdings darf
der therapeutische Nutzen nicht auf kostengünstigere Art zu
erzielen sein. Da hierzu in den Vorinstanzen keine Feststellungen
getroffen worden waren, wurde die Sache an das Landessozialgericht
zurückverwiesen. |
| "Dies ist ein guter Tag für all diejenigen Menschen in unserem
Land, die aufgrund ihrer Behinderung auf ein solches Dreirad
angewiesen sind", erklärt Rechtsanwältin Dr. Paul von der Kanzlei
Müller & Dr. Paul in Gütersloh, die die Klägerin vertrat. "Die
bisherige Auffassung der Krankenkassen, allenfalls Kinder könnten
ein solches Hilfsmittel erhalten, ist nun nicht mehr haltbar." |
| Bericht aus MTD - Medizin-Technischer
Dialog, Ausgabe Januar 2011, www.mtd.de |
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